Starker Schutz am Bau
NÜRNBERGER Versicherung erweitert Betriebshaftpflicht für Bauhandwerker
Pünktlich zum Beginn der Bausaison hat die NÜRNBERGER Versicherung ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung für Bauhandwerker verbessert. Der neue Tarif enthält zuschlagfreie Leistungsextras, außerdem wurden Sublimits erhöht und der Deckungsumfang erweitert.
Rechtsberatung durch den Handwerker automatisch abgesichert
Alle Betriebe des Baunebengewerbes erhalten nun auch Haftpflichtschutz, wenn sie laut Rechtsdienstleistungsgesetz zulässige Beratungen durchführen. Beispiel: Rät ein Handwerker zu bestimmten Baumaßnahmen, damit der Bauherr Fördergelder erhält, werden seinem Kunden die Mehrkosten erstattet, sollte sich die Beratung nachträglich als falsch erweisen.
Schutz bei Legionellenprüfung
Speziell für Sanitärbetriebe interessant: Die NÜRNBERGER sichert jetzt Tätigkeiten im Rahmen der Trinkwasserverordnung automatisch ab. Denn für gewerbliche Anlagen besteht eine Untersuchungspflicht für den Betreiber. Diese Überprüfung übernehmen in der Regel die Sanitärinstallationsbetriebe. Daraus entstehende Vermögensschäden sind ab sofort eingeschlossen. Unterläuft also ein Fehler bei der Probeentnahme bzw. der Prüfung der Wasserversorgungsanlagen, springt der Versicherer für die daraus folgenden Kosten ein.
NÜRNBERGER Versicherung erhöht einige Sublimits
Darüber hinaus hat die NÜRNBERGER bei bestehenden Leistungserweiterungen einige Sublimits erhöht. So hat sie beispielsweise die Versicherungssumme für Asbestschäden auf 500.000 EUR verdoppelt. Und kommt es im Rahmen eines Nachbesserungsbegleitschadens zu einer Betriebsunterbrechung oder einem Produktionsausfall, werden jetzt Kosten bis 100.000 EUR übernommen.
Erweiterter Deckungsumfang
Bei den Obhutsschäden wurde nicht nur das Sublimit auf 100.000 EUR erhöht. Mitversichert sind nun ebenfalls Schäden bei Reparatur- und Wartungsarbeiten im Betrieb des Handwerkers. Auch für Tätigkeitsschäden hat die NÜRNBERGER den Schutz erweitert: Auf der Baustelle sowie beim Kunden vor Ort sind künftig Beschädigungen an bauseits gestelltem Material eingeschlossen. Ebenso kommt der Versicherer jetzt für Mietsachschäden an Containern auf sowie für Deponiekosten, wenn das Material anderer Handwerker durch den Versicherungsnehmer verunreinigt wird.