NÜRNBERGER Pflegetagegeld schließt Versorgungslücke und erhält gute Noten In Deutschland leben rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen – Tendenz steigend. Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen will die Politik deren Situation und die der Angehörigen verbessern. Doch private Vorsorge wird angesichts von hohen Kosten unabdingbar bleiben. Das NÜRNBERGER Pflegetagegeld schließt die Versorgungslücke und kann überdies mit guten Ratingergebnissen überzeugen. Ratingergebnisse der NÜRNBERGER Verbraucherfinanzen-Deutschland.de hat sich jüngst des wichtigen Themas Pflegeversicherung angenommen. Für das Informationsportal ermittelte das renommierte Analysehaus KVpro aus dem Marktangebot privater Pflegetagegeldversicherungen die absolut leistungsstärksten Angebote 2015. Der NÜRNBERGER Tarif PTF hat dabei die Höchstnote A+ erhalten und rangiert damit unter den besten 3 Tarifen. Auch die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 5/2015) hat Pflegetagegeldtarife untersucht und die Kombination aus dem Tarif PTF und dem Pflege-Bahr-Angebot NPV der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG mit gut (Note 2,2) geratet. Finanzielle Sicherheit bei Pflege zuhause oder im Heim Mit einem Tagegeld der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG lässt sich der benötigte Tagessatz in jeder Pflegestufe individuell festlegen. So bietet der Tarif PTF Sicherheit bei Pflege zu Hause oder im Heim: Der Versicherte erhält in jedem Fall den vereinbarten Betrag. Wer nicht daheim gepflegt werden kann, schließt die Versorgungslücke für die vollstationäre Unterbringung im Heim mit dem Tagegeld PTS. Natürlich können die Pflegetagegeldtarife mit dem geförderten Tarif NPV kombiniert werden. Umstellung ohne Gesundheitsprüfung In den Bedingungen der Tagegeldtarife ist geregelt, dass Versicherte bei Gesetzesänderungen ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen neuen Pflegetarif wechseln können. Dies ist im Hinblick auf die Gesetzesänderungen im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze von Bedeutung. Zwei Pflegestärkungsgesetze Mit dem Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeweitet und die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes, das noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden soll, wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und ein geändertes Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit wird die Unterscheidung zwischen Personen mit körperlichen Einschränkungen und Demenzkranken wegfallen und der individuelle Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt stehen. Private Absicherung weiter erforderlich Die verbesserten Leistungen können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gerade bei einer vollstationären Unterbringung in einem Heim nach Abzug der Kassenleistung ein hoher Eigenanteil von 1.700 EUR und mehr bleibt. Deshalb ist die private Absicherung des Pflegerisikos nach wie vor sehr wichtig.