„Tag des Einbruchschutzes“ am 26. Oktober 2014 NÜRNBERGER Versicherung gibt Tipps zu Einbruchprävention und Schadenregulierung Initiative „K-EINBRUCH“ will aufklären Am Sonntag, 26. Oktober 2014, findet zum dritten Mal der „Tag des Einbruchschutzes“ statt. Er soll die breite Bevölkerung für dieses wichtige Thema sensibilisieren und somit langfristig die Einbruchszahlen reduzieren. Hinter der Aktion steht die Initiative „K-Einbruch“, die von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft, den Industrieverbänden und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen ins Leben gerufen wurde. Zahl der Einbrüche steigt weiter an Die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe unterstützt die Aufklärungsmaßnahmen seit Beginn. Denn die Statistik ist weiterhin erschreckend: Alle 2 Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Ob Mietwohnung, Einfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie – jeder kann betroffen sein. 2013 erfasste die Kriminalstatistik 149.500 Wohnungseinbrüche, das ist ein Anstieg von 3,7 % zum Vorjahr. Hinzu kommen noch gut 94.000 Einbrüche in Keller und Böden – eine Steigerung von 11 %. Offensichtlich gehen immer noch viele zu sorglos mit dem Risiko um. NÜRNBERGER Ratgeberhaus zeigt die Schwachstellen im Haus auf Dabei können ein paar einfache Verhaltensregeln und die richtige Sicherheitstechnik unliebsamen Eindringlingen ihr kriminelles Handwerk schwer machen. Wie Einbrecher am häufigsten ins Haus gelangen und wie man sich dagegen schützen kann, zeigt das neue interaktive NÜRNBERGER Ratgeberhaus auf der Homepage des Versicherers (www.ratgeberhaus.nuernberger.de). Der virtuelle Service macht Versicherungen rund ums Haus erlebbar, deckt Gefahrenquellen auf und gibt Vorsorgeratschläge für Haushalt und Garten. Weiterführende Tipps, wie man Einbrüchen dauerhaft und effektiv vorbeugt, finden Interessierte auch auf der Internetseite www.k-einbruch.de sowie auf www.nuernberger.de/einbruchschutz. NÜRNBERGER gibt Tipps zur schnellen Schadenregulierung Trotz wirksamer Sicherungsmaßnahmen können Einbrüche nicht zu 100 % verhindert werden. Den ideellen Verlust von persönlichen Wertgegenständen kann zwar keine Versicherung ausgleichen, den finanziellen Schaden jedoch schon, hier hilft die Hausratversicherung. So kann ein Schaden schnell und unkompliziert reguliert werden: - Es sollte eine Liste der Wertsachen erstellt und an einem sicheren Ort deponiert werden, z. B. bei Verwandten oder im Bankschließfach. - Die gesamte Wohnung einschließlich geöffneter Schränke und wertvoller Gegenstände sollte fotografiert bzw. gefilmt werden. - Da der genaue Wert dadurch jedoch nicht erkennbar ist, sollte beim Kauf besonderer Wertsachen darüber hinaus der Rechnungsbeleg aufgehoben werden. Ist keine Quittung vorhanden, kann man Wertsachen auch vom Juwelier bzw. einem Spezialisten schätzen und sich eine Expertise aushändigen lassen. - Außerdem empfiehlt es sich, genaue Beschreibungen (Hersteller, Gerätetyp, Material, Nummern-Codierung etc.) von speziellen Einzelstücken anzufertigen. Hausratversicherung ersetzt den finanziellen Schaden Nach einem Einbruch muss neben der Polizei auch sofort die Versicherung informiert werden. Wichtig ist dabei, eine Liste der gestohlenen Gegenstände vorzulegen, die sog. „Stehlgutliste“. Fast alle Haushaltsgegenstände sind über die Hausratversicherung finanziell abgesichert. Was gehört zum Hausrat? Zum Hausrat gehören: Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bilder und Vorhänge, außerdem Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung und Computer sowie Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel. Oft wird der Vermögenswert des eigenen Haushalts unterschätzt. Im Durchschnitt entspricht er etwa zwei Jahres-Nettogehältern. Eine durchschnittlich eingerichtete Wohnung mit einer Fläche von 80 Quadratmetern hat in der Regel einen Wert von 52.000 Euro.