Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren – so lautet ein alter Spruch. Wenn's ums Autofahren geht, sieht nicht nur die Polizei das anders. Denn Alkohol am Steuer gehört mit zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Bei 62.862 der insgesamt 491.838 in Deutschland gezählten Unglücksfälle des Jahres 2002 war die Volksdroge Nummer 1 im Spiel.
Was viele nicht wissen: Ab 0,2 Promille verschlechtert sich die Wahrnehmung für bewegliche Lichtquellen. Ab 0,3 Promille erscheinen Gegenstände weiter weg, als sie tatsächlich sind. Schon ein einziges Glas Bier kann daher eine empfindliche Geldstrafe, den Verlust des Führerscheins und Punkte in Flensburg zur Folge haben. Von Regressansprüchen der eigenen Haftpflichtversicherung ganz zu schweigen: Die entstehen nämlich dann, wenn der Fahrer alkoholbedingt nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, und einen Unfall verursacht. In der Kaskoversicherung ist der Versicherungs-
schutz schon bei geringen Alkoholmengen in Gefahr. Ab 1,1 Promille verlieren Sie ihn in jedem Fall.
Doch auch bei einem nicht verschuldeten Crash haftet der alkoholisierte Fahrer mit. Deshalb der dringende Rat: Ganz egal, ob zu Hause oder unterwegs im Urlaub, der Lenker eines Autos bleibt am besten immer nüchtern. Das gilt übrigens auch für motorisierte und nicht motorisierte Zweiradfahrer. Wer auf Alkoholgenuss nicht verzichten möchte, sollte auf die Bahn oder aufs Taxi umsteigen. Apropos Umsteigen: Zu einer deftigen Speise serviert, schmeckt auch alkoholfreier Gerstensaft ganz schön lecker.
(Quelle: GLOBUS-PRESS)