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Sehr geehrte Damen und Herren,

hier haben Sie die Möglichkeit, sich zur Hauptversammlung am 26. April 2016 anzumelden.

Nehmen Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter an der Hauptversammlung teil, muss die hier durch Sie oder den Bevollmächtigten vorgenommene Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 19. April 2016 bei uns eingehen. Zusätzlich muss im Fall von Inhaberaktien der Nachweis des Anteilsbesitzes, der sich auf den 5. April 2016, 0:00 Uhr, bezieht, spätestens bis zum Ablauf des 19. April 2016 bei uns eingehen. Er ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail ausschließlich an folgende Adresse zu senden: Vorstand der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Aktienverwaltung, 90334 Nürnberg; Telefax: 0911 531-3945; E-Mail: [email protected].
Die mit * gekennzeichneten Angaben sind erforderlich.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung melde(n) ich (wir) meinen (unseren) Besitz an Aktien der Gesellschaft an:
Ich (Wir) komme(n) selbst zur Hauptversammlung. Bitte stellen Sie eine Eintrittskarte auf meinen Namen/jeweils eine Eintrittskarte auf unsere(n) Namen aus.    
 

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Ich (Wir) bevollmächtige(n)

3. die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Frau Charlotte Lüdtke und Herrn Klaus Ernst je einzeln    
zur Vertretung meiner (unserer) Aktien in der am 26. April 2016 stattfindenden Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Nürnberg, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts. Die Erteilung einer Untervollmacht an Dritte ist gestattet. Ich (Wir) weise(n) den/die oben unter 2. bzw. 3. benannten Bevollmächtigten hiermit an, den Vorschlägen der Gesellschaft zuzustimmen, soweit ich (wir) nachfolgend keine gesonderte Weisung erteilt habe(n). Mir (Uns) ist bekannt, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen zu den Beschlussvorschlägen und zu den nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträgen beziehungsweise Wahlvorschlägen ausüben. Kommt es hiervon abgesehen in der Hauptversammlung zu weiteren Abstimmungen, zu denen keine Weisungen vorliegen (z. B. Verfahrensabstimmungen), enthalten sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Abstimmungen der Stimme. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden (z. B. Einzelentlastungen bei den Tagesordnungspunkten 3 und 4), gilt eine zu dem Tagesordnungspunkt bereits erteilte Weisung entsprechend für jede Einzelabstimmung. Wortmeldungs- und Fragewünsche sowie Aufträge, in der Hauptversammlung Anträge zu stellen, können die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.
Bei Bevollmächtigung eines Kreditinstituts/einer Aktionärsvereinigung/einer nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter soll die Ausübung des Stimmrechts erfolgen (bitte nur in diesen Fällen durch Ankreuzen auswählen).
Bitte wählen Sie bei Bedarf:
   
   
Wird hier keine Auswahl getroffen, erfolgt die Stimmrechtsausübung offen.
Diese Vollmacht muss vollständig sein und darf keine anderen Erklärungen enthalten.
 

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Weisungen zu den Tagesordnungspunkten

Bitte füllen Sie diesen Abschnitt nur dann aus, wenn in einem oder mehreren Punkten von den Vorschlägen der Verwaltung der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft abgewichen werden soll!
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der NÜRNBERGER Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Nürnberg, am 26. April 2016

Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
(keine Beschlussfassung)
2. Verwendung des Bilanzgewinns            
3. Entlastung des Vorstands            
4. Entlastung des Aufsichtsrats            
5. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds            
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers            
Zusätzliche Tagesordnungspunkte auf Antrag von Aktionären

Sofern auf Antrag von Aktionären zusätzliche Tagesordnungspunkte auf der Tagesordnung stehen, können diese der Unterlage "Ergänzung der Tagesordnung" entnommen werden, die der Einladung beiliegt oder ggf. separat versandt worden ist.
7.            
8.            
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Sofern zugänglich zu machende Anträge sowie Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG eingegangen sind bzw. noch bis 11. April 2016, 24:00 Uhr, eingehen werden, können diese im Internet unter der Adresse www.nuernberger.de/hv abgerufen werden. Zur Zuordnung sind diese im Internet mit Buchstaben gekennzeichnet. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung sind bzw. werden ebenfalls unter dieser Adresse veröffentlicht. Nachfolgend können Sie Weisungen zu diesen Anträgen und Wahlvorschlägen erteilen:
Antrag A            
Antrag B            
Antrag C            
Antrag D            
 

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Sicherheitshinweis

Für sichere und beglaubigte elektronische Transaktionen auf den Leitungswegen im Internet setzt die NÜRNBERGER Versicherungsgruppe das SSL-Zertifikat der Firma THAWTE ein.
 

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