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Steuer- und Sozialversicherungsvorteile insbesondere für Arbeitnehmer.

Die Betriebsrente – juristisch als "betriebliche Altersversorgung" bezeichnet – stellt neben den privaten Wegen Riester- und Basis-Rente die dritte Form staatlich geförderter Altersvorsorge dar. Zusammen mit der Riester-Rente wird die bAV der Schicht 2 zugeordnet.
 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sorgen gemeinsam vor

Der Trend bei der Betriebsrente geht in Richtung Mischfinanzierung, das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen gemeinsam für die betriebliche Altersversorgung auf. Dank der Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge, auf die seit 2002 ein Rechtsanspruch besteht, wächst auch die freiwillige Vorsorge über den Betrieb.

Entgeltumwandlung

Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer zugunsten seiner Altersvorsorgezusage auf einen Teil seines Gehalts. Dieser kann bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Das sind aktuell 248 EUR pro Monat (2016).
 
Durch den Weg über den Betrieb ist das Sparen für den Ruhestand sehr lukrativ, weil der Staat diese Vorsorge nach dem Prinzip der steuer- und sozialabgabenfreien Beiträge sowie der nachgelagerten Besteuerung besonders fördert.

Wer kann eine betriebliche Altersvorsorge abschließen?

Das Betriebsrentengesetz ermöglicht allen Arbeitnehmern den Abschluss einer bAV. Im Gegensatz zur Riester-Versorgung können auch nicht-sozialversicherungspflichtige Personen (beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG) profitieren. Und mit Zuschüssen des Arbeitgebers wird die bAV noch attraktiver.

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